Anzeigen über tierschutzwidrige Tierhaltungen werden vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt oder auch von den örtlichen Tierschutzvereinen entgegengenommen.
In der Regel erfolgt einer Begutachtung der Tierhaltung durch Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Notwendige Maßnahmen zur Abstellung der Mängel werden veranlasst oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt bei Verdacht einer Straftat.
Damit der Amtstierarzt der Anzeige gezielt nachgehen kann, sind folgende Angaben unbedingt notwendig:
- Name, Adresse und Telefonnummer des Anzeigenden,
- Name, Straße, Hausnummer und Ort des Tierhalters,
- genaue Beschreibung der Beobachtungen mit Datum, Uhrzeit, betroffener Tierart, Ort der Tierhaltung
Tierschutzgesetz, Verordnungen über die Haltung einzelner Tierarten, Gutachten über die Haltung einzelner Tierarten
keine
Frau J. Lorenz
Sachbearbeiterin Veterinärwesen
Zimmer: C1.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2215 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
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Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
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