Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen

Zuständig

Beschreibung

Der Landkreis Teltow-Fläming gewährt auf der Grundlage von § 90 Abs. 3 SGB VIII und nach Maßgabe einer Richtlinie Zuwendungen für die Förderung von Teilnehmerbeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen.

Zuwendungsempfänger sind:
Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen, in deren Haushalt die Teilnehmer/-innen wohnen und deren gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis Teltow-Fläming liegt.

Hinweise

Zuwendungsempfänger sind:
Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen, in deren Haushalt die Teilnehmer/-innen wohnen und deren gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis Teltow-Fläming liegt.

Gebühren

keine

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)