Der Landkreis Teltow-Fläming gewährt auf der Grundlage von § 90 Abs. 3 SGB VIII und nach Maßgabe einer Richtlinie Zuwendungen für die Förderung von Teilnehmerbeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen.
Zuwendungsempfänger sind:
Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen, in deren Haushalt die Teilnehmer/-innen wohnen und deren gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis Teltow-Fläming liegt.
Zuwendungsempfänger sind:
Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen, in deren Haushalt die Teilnehmer/-innen wohnen und deren gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis Teltow-Fläming liegt.
keine
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle