Überschwemmungsgebiete

Zuständig

Beschreibung

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Überschwemmungsgebiete werden durch Rechtsverordnung des zuständigen Fachministers in Brandenburg festgesetzt.
Die Überschwemmungsgebiete im Land Brandenburg sind auch in der Auskunftsplattform Wasser des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz MLUK abrufbar.

Hinweise

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten bestehen Verbote und Nutzungsbeschränkungen.

Bitte beachten Sie

Im Landkreis Teltow-Fläming bestehen die zwei Überschwemmungsgebiete Rückhaltebecken Jüterbog (Rückstauraum im Nuthetal vor Jüterbog) und
Kolzenburg/Lindenberg (Rückstauraum Kleinbahndamm; Nuthe vor Luckenwalde).

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§ 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 100a Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)