Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Überschwemmungsgebiete werden durch Rechtsverordnung des zuständigen Fachministers in Brandenburg festgesetzt.
Die Überschwemmungsgebiete im Land Brandenburg sind auch in der Auskunftsplattform Wasser des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz MLUK abrufbar.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten bestehen Verbote und Nutzungsbeschränkungen.
Im Landkreis Teltow-Fläming bestehen die zwei Überschwemmungsgebiete Rückhaltebecken Jüterbog (Rückstauraum im Nuthetal vor Jüterbog) und
Kolzenburg/Lindenberg (Rückstauraum Kleinbahndamm; Nuthe vor Luckenwalde).
ohne
§ 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 100a Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
ohne
§ 76 Wasserhaushaltsgesetz
§ 100 Brandenburgisches Wassergesetz
Überschwemmungsgebiete im Geoportal Teltow-Fläming (unter Hochwasser)
Überschwemmungsgebiete (Gefahrenkarten) des MLUK
Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2611 03371 608 9170 frank.vogel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle