Ummeldung, Verkehr

Zuständig

Beschreibung

Die Angaben zum Fahrzeughalter müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch bei Straßenumbenennungen und Änderungen aufgrund der Gemeindegebietsreform muss der Fahrzeugschein korrigiert werden.

Hinweise

Änderungen aufgrund von Gemeindegebietsreformen, Straßenumbenennungen sind kostenlos.

Notwendige Unterlagen

Bei Namensänderungen: Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Änderung der Wohnanschrift (gleicher Halter) Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I. In jedem Fall Hauptuntersuchung, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate -, Vollmacht bei Vertretung

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Öffnungszeiten

Zossen, Stubenrauchstraße 26 c und Luckenwalde, Louis-Pasteur-Str. 5

Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr

Achtung: Der Markenspender für die Anmeldung schließt 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Aus Kapazitätsgründen kann er auch bereits vorzeitig geschlossen werden!
Bei mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung, nur in der Außenstelle Zossen.

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten und Informationen über vorzeitigen Annahmeschluss aufgrund hohen Andrangs beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)