Unterkunft und Heizung, Übernahme der angemessenen Kosten nach §22, SGB II

Zuständig

Beschreibung

Das Jobcenter Teltow-Fläming nimmt gemäß § 44b Abs. 1 SGB II die Aufgaben nach dem SGB II wahr. Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung entscheidet das Jobcenter Teltow-Fläming auch über die Leistungserbringung insbesondere über den Bedarf für Unterkunft und Heizung und erlässt die jeweiligen Bescheide.

Hinweise

Der Kreistag beschloss am 11. Dezember 2023 n seiner Sitzung die 5. Handlungsempfehlung zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) und nach § 35 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, (SGB XII).

Bitte beachten Sie

Ansprechpartner für Antragsteller ist das Jobcenter Teltow-Fläming.

Links

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)