Vornamenänderung

Zuständig

Hinweise

Anträge auf Vornamensänderung müssen beim örtlichen Standesamt gestellt werden.

Bitte beachten Sie

Entscheidungsbehörde ist die Namensänderungsbehörde beim Landkreis.

Notwendige Unterlagen

Welche erforderlichen Unterlagen benötigt werden, kann sowohl beim örtlichen Standesamt als auch beim Landkreis erfragt werden.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NamÄndG)

Gebühren

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einkommen des Antragstellers. Gebührenermäßigung ist auf Antrag möglich.

Ansprechpersonen

Frau Bernhardt
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben P bis Z und Namensänderung Buchstaben N bis Z
Zimmer: B2.2.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2136 03371-608-9030

Frau Dr. Kowalczyk
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben A bis D und Namensänderung Buchstaben A bis G
Zimmer: B2-2-02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2142 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)