Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen selbst eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit und in der Lage sind, für Sie bei eintretender Hilflosigkeit zu handeln und die erforderliche Unterstützung zu geben. Die benannten Personen können für Sie in den von Ihnen festgelegten Aufgabenkreisen tätig werden und Ihre Rechte und Interessen wahrnehmen. Im Gegensatz zu einem durch das Betreuungsgericht bestellten Betreuer unterliegen die bevollmächtigten Personen keiner Kontrolle durch das Betreuungsgericht.
Durch eine erteilte Vorsorgevollmacht soll eine rechtliche Betreuung entbehrlich werden.
Vorsorgevollmachten sollten aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
Von Banken und Sparkassen wird diese privatrechtliche Vorsorgemöglichkeit oft nicht anerkannt. Sie sollten daher auf die von Ihrer Bank angebotenen Konto-/Depotvollmachten zurückgreifen.
Es wird empfohlen, Vorsorgevollmachten mit Datum, Ort und in regelmäßigen Abständen neu zu bestätigen. Zudem sollte eine Vertretungsbefugnis in der Vorsorgevollmacht geregelt werden.
Per Gesetz hat die Betreuungsbehörde die Befugnis erhalten, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen. Da es nicht immer notwendig oder sinnvoll ist, eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen, ist die Erstellung einer von der Betreuungsbehörde beglaubigten Vorsorgevollmacht eine günstige Alternative. Eine durch die Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht ist ausreichend, um als Vertreter Grundstücksgeschäfte vornehmen zu lassen. Bestimmte Rechtsgeschäfte, wie der Verkauf eines Grundstückes bedürfen aber der notariellen Beurkundung!
- keine
- 10 Euro für eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift oder des Handzeichens
- für das Tätigwerden eines Notars entstehen Kosten
Vorsorgevollmacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Vorsorgevollmacht vom Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV)
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Örtliche Betreuungsbehörde
Wohnort des Klienten | Ansprechpersonen |
---|---|
Luckenwalde, Nuthe-Urstromtal, Trebbin | Frau Müller |
Jüterbog, Niedergörsdorf, Niederer Fläming Dahme | Herr Preiß |
Ludwigsfelde, Großbeeren | Frau Wolff |
Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf | Frau Wehnert |
Am Mellensee, Baruth, Zossen | Frau Balzer |
Registrierung Berufsbetreuer, Ehrenamtsbetreuer etc. | Frau Wernicke |
Frau D. Balzer
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3341 03371 608 9005 D.Balzer@teltow-flaeming.de
Frau N. Wehnert
Sozialarbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3369 03371 608 9210 n.wehnert@teltow-flaeming.de
Frau I. Wernicke
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3370 03371 608 9210 i.wernicke@teltow-flaeming.de
Frau D. Wolff
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3339 03371 608 9210 d.wolff@teltow-flaeming.de
Herr U. Preiß
Sozialarbeiter Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3342 03371 608 9210 u.preiss@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle