Wärmepumpe

Zuständig

Beschreibung

Mit geothermischen Anlagen kann aus dem Untergrund Wärme oder Kälte gewonnen werden. Sie können eine sinnvolle Ergänzung der Energieversorgung (Wärme) für Ein- und Mehrfamilienhäuser, aber auch für Stadtteile und ganze Städte darstellen.

Insgesamt sind die Bedingungen für die Nutzung von Erdwärme im Land Brandenburg günstig. Der technische Aufwand für das Abteufen von Bohrungen ist relativ gering (Lockergestein). Der geologische Untergrund bietet ausreichend Möglichkeiten auch für die Tiefengeothermie.

Im Zuge der Nutzung alternativer Energien nimmt die Bedeutung geothermischer Anlagen für die Wärmegewinnung stark zu. Insbesondere die Warmwasserbereitung und Heizung für Einfamilienhäuser werden zunehmend durch die Nutzung der Erdwärme ergänzt.

Bitte beachten Sie

Sowohl die Entnahme von Grundwasser und das Versenken von gebrauchtem Wasser (Abwasser) als auch das Ändern der physikalischen Eigenschaften des Grundwassers (Temperatur) stellen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine Benutzung dar, die einer Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf oder angezeigt werden muss.

Notwendige Unterlagen

siehe Merkblatt "Geothermische Anlagen" des Landkreises Teltow-Fläming

Rechtliche Grundlagen

§§ 8, 9, 12 und 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 56 Absatz 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Links

Ansprechpersonen

Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
Zimmer: A5.3.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2606 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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