Waffenangelegenheiten, Waffenrecht, Waffenbehörde

Zuständig

Beschreibung

Im Land Brandenburg ist die Waffenbehörde beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und NICHT bei der jeweiligen Kreisverwaltung angesiedelt.

Für den Bereich des Landkreises Teltow-Fläming nimmt die Polizeidirektion West für die Waffenrechtsbehörde (Polizeipräsidium) die Zuständigkeiten für waffenrechtliche Angelegenheiten wahr.
Antragsteller und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse können an der Außenstelle Potsdam sowie am Hauptsitz in Brandenburg an der Havel alle Anträge stellen und Umschreibungen erledigen. Die Zuständigkeiten richten sich dabei nach dem Wohnortprinzip.

Hinweise

Anschrift:

Polizeidirektion West
Waffenbehörde
Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Polizeidirektion West.

Rechtliche Grundlagen

Waffengesetz (WaffG)
Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVO WaffG) vom 17. Dezember 1991 (GVBl.II/91, [Nr. 46], S.670)

Links

Ansprechpersonen

Herr U. Scharnagel
Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde
Zimmer: A1.2.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2116 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)