Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. Dort sind Erlaubnisse, die nicht nur vorübergehend sind, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen sowie Zwangsrechte einzutragen.
Das Wasserbuch wird vom Wasserwirtschaftsamt eingerichtet.
Das Wasserbuch wird von Amts wegen elektronisch geführt. Für Auszüge aus dem Wasserbuch wird der Öffentlichkeit über das Internet ein lesender Zugriff eröffnet.
Seit der Bereitstellung der Software „Elektronisches Wasserbuch“ (2019) erfolgt Schritt für Schritt die Übertragung aller relevanter Wasserrechtsverhältnisse in eine zentrale Datenbank.
Eintragungen in das Wasserbuch nehmen das Wasserwirtschaftsamt und die unteren Wasserbehörden vor.
§ 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie §§ 142 und 143 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Brandenburgische Wasserbuchverordnung (BbgWaBuV)
§§ 142 und 143 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
§ 87 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
Brandenburgische Wasserbuchverordnung- BbgWaBuV
Elektronisches Wasserbuch des Landes Brandenburg Seiten LfU
Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
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Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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