Wohngeld

Zuständig

Beschreibung

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bzw. Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.
Unerheblich für die Leistungen des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Rechtsanspruch:

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Hinweise

Einwohner der Städte Luckenwalde und Ludwigsfelde wenden sich bitte an ihre Stadtverwaltung.

Für alle anderen Einwohner der Kreises Teltow-Fläming ist die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung die Bewilligungsstelle.

Bitte beachten Sie

Faktoren und Voraussetzungen:

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von drei Faktoren ab:

- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Das Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen:

- Sie sind Mieter/Mieterin, Eigentümer/Eigentümerin oder eine gleichgestellte Person und nutzen den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, selbst,
- Sie haben den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen in dieser Wohnung und
- Sie können mit eigenem Einkommen plus Wohngeld Ihren notwendigen Bedarf zum Lebensunterhalt decken.

Notwendige Unterlagen

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter den unten stehenden Links (siehe Infomaterial)

Rechtliche Grundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG),
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

Gebühren

keine

Links



weitere Informationen

Ansprechpartner für die Bereiche Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist Frau Bonow-Winzer
Ansprechpartner für die Bereiche Amt Dahme/Mark und Stadt Jüterbog (erster Buchstabe vom Nachnamen S-Z) ist Frau Katritzke
Ansprechpartner für den Bereich Stadt Zossen ist Frau Grimm
Ansprechpartner für den Bereich Stadt Jüterbog (erster Buchstabe vom Nachnamen A-R) ist Frau Kiesche
Ansprechpartner für die Bereiche Stadt Baruth/Mark, Gemeinde Am Mellensee, Gemeinde Niedergörsdorf, Gemeinde Großbeeren und Stadt Zossen ist Frau Zootzmann
Ansprechpartner für die Bereiche Gemeinde Niederer Fläming, Gemeinde Nuthe-Urstromtal, Gemeinde Rangsdorf und Stadt Trebbin ist Frau Steinbeiß

Ansprechpersonen

Frau T. Grimm
Sachbearbeiterin Wohngeld/Bildungspaket
Zimmer: A7.0.15

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3362 03371 608 9210

Frau S. Steinbeiß
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.15

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4412 03371 608 9190

Frau A. Zootmann
Sachbearbeiterin Wohngeld/Bildungspaket
Zimmer: A7.0.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3382 03371 608 9210

Frau S. Bonow-Winzer
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.11

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4414 03371 608 9210

Frau S. Kiesche
Sachbearbeiterin Wohngeld/Bildungspaket
Zimmer: A7.0.15

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3383 03371 608 9210

Frau Y. Katritzke
Sachbearbeiterin Wohngeld/Bildungspaket
Zimmer: A7.0.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3384 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)