Vergabe der Wohnheimplätze
Zur Nutzung des Wohnheimes werden grundsätzlich Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Teltow-Fläming zugelassen, wenn ihnen die tägliche Anreise von der Wohnung zur Schule nicht zumutbar ist.
Antragsformular
Die Nutzer des Wohnheims müssen innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme im Wohnheim ihren vollständigen Impfschutz gegen Masern nachweisen.
Satzung über die Benutzung des Wohnheimes für Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums des Landkreises Teltow-Fläming und die Erhebung von Gebühren
lt. Satzung für die Unterbringung:
monatliche Gebühr 250 Euro
wöchentliche Gebühr 59,80 Euro im Rahmen des Blockunterrichts
Nutzung an einzelnen Tagen in der Woche 12,40 Euro täglich
Frau Y. Strietzel
Sachbearbeiterin Haushalt
Zimmer: C3.0.07
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3125 03371 608 9070 yvonne.strietzel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle