Zivilschutz

Zuständig

Beschreibung

Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz.


Hinweise

Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz.

Nach dem Zivilschutzgesetz (ZSG) von 1997 gehören zum Zivilschutz folgende Aufgaben:

- der Selbstschutz
- die Warnung der Bevölkerung
- die Aufenthaltsregelung
- der Katastrophenschutz
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut

 

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) vom 25. März 1997

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Ansprechpersonen

Herr T. Dielau
Sachbearbeiter Zivilschutz
Zimmer: A3.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2908 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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