Herr A. Muskewitz
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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

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Wappen

Seit dem 21. November 1996 ist der Landkreis Teltow-Fläming berechtigt, ein offizielles Wappen zu führen. Die amtliche Beschreibung des Kreiswappens (Blasonierung) lautet:

"Gespalten und halb geteilt von Silber, Rot und Silber über einem in vier Reihen von Schwarz und Silber geschachten Schildfuß; vorne ein halber gold-bewehrter roter Adler am Spalt mit goldenem Kleestengel auf dem Flügel, hinten belegt mit einem goldenen Krummstab mit vier roten Edelsteinen am Knauf."

Das Wappen ist das Hoheitszeichen des Landkreises Teltow-Fläming. Neben der Führung des Wappens durch den Landkreis ist die Abbildung zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerschaftlichen Bildung gemäß § 2 Abs. 2 Kommunale Hoheitszeichenverordnung (KommHZV) jedermann erlaubt. Jede andere Verwendung des Wappens ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Landkreis gestattet.

Zur Entstehungsgeschichte des Wappens des Landkreises Teltow-Fläming

Der im Dezember 1993 neu entstandene Landkreis Teltow-Fläming verfügt nunmehr über ein Wappen. In einem eigens zu diesem Zweck öffentlich ausgelobten Wettbewerb war dazu aufgerufen worden, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Von den zehn eingereichten Entwürfen votierten die Abgeordneten letztlich für den des Mahlower Grafikers Horst Nehls. Waren einige der Wappenvorlagen inhaltlich mehr abstrakten Vorstellungen gefolgt - möglicherweise ein Indiz für die Schwierigkeit, ein Hoheitszeichen für eine Gebietskörperschaft zu entwickeln, die unter vorrangig ökonomischen, nicht aber nach historisch-landschaftlichen Gesichtspunkten gebildet worden war -, so entschieden sich die Abgeordneten des Kreistages des Landkreises Teltow-Fläming am 21. Oktober 1996 für ein Wappen mit eindeutig historischem Bezug, das so auch vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv begutachtet und befürwortet worden ist. Die förmliche Genehmigung seitens des brandenburgischen Innenministeriums erfolgte am 21. November 1996.

Heraldische Regeln

Unter strikter Einhaltung heraldischer Regeln soll das Wappen sowohl den gesamten Landkreis Teltow-Fläming repräsentieren als auch charakteristisch für ihn sein, was in unserem Fall durch den Rückgriff auf historische Motive garantiert worden ist.

Warum ein Wappen?

Wappen im neuzeitlichen Sinne sind seit dem hohen Mittelalter nachzuweisen. Sie entstanden aus der Notwendigkeit, die bis zur Unkenntlichkeit gepanzerten Ritter unterscheiden zu können. Daher treten sie seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert auch meist in Form eines Schildes auf, wobei sich die Formen im Laufe der Jahrhunderte dem jeweiligen Zeitgeschmack anpassten. Die Bezeichnung selbst dürfte von dem Wort "Waffen" abgeleitet sein, wobei auch in anderen Sprachen eine enge Wortverwandtschaft der beiden Begriffe zu verzeichnen ist.
Heute, da Ritterturniere und andere mittelalterlichen Werte und Gepflogenheiten längst keine Rolle mehr spielen, legt man sich natürlich aus anderen Gründen ein Wappen zu. Es soll den Landkreis nach außen hin repräsentieren, dafür sorgen, dass Verwaltungsakte durch ein Siegel mit Wappen sinnfällig beurkundet werden, und nicht zuletzt dient es auch der Identifikation der Bürger mit der Region.

Dreiteilung: Geschichte und Gegenwart

Das Wappen des Landkreises Teltow-Fläming zeigt ein halbgespaltenes und geteiltes Schild, also drei Felder. Diese Dreiteilung symbolisiert die für unser Gebiet etwa vom 12. bis 15. Jahrhundert maßgeblichen Besitzverhältnisse einer Zeit, in der das Gebiet des heutigen Landkreises im Spannungsfeld der Interessen der Markgrafen von Brandenburg und Meißen, des Erzbischofs von Magdeburg und kleinerer weltlicher und geistlicher Herren lag. Sie nahmen diesen bis dahin von Slawen bewohnten Landstrich in Besitz und forderten die Ansiedlung deutscher und flämischer Kolonisten. Wichtige Wurzeln unserer Dörfer und Städte reichen oftmals gerade in diese Epoche zurück.
Gleichzeitig steht das dreiteilige Schild aber auch für die Tatsache, dass der heutige Landkreis im wesentlichen aus drei kleineren ehemaligen Gebietskörperschaften - Jüterbog, Luckenwalde und Zossen - entstanden ist. Dass deren Begrenzungen nicht mit denen der mittelalterlichen Besitztümer identisch sein können, soll dabei als selbstverständlich hingenommen werden.
 

Brandenburger Adler

Im linken oberen Feld erscheint auf silbernem (weißem) Grund am Spalt ein - vom Träger des Schildes aus gesehen - nach rechts blickender halber roter Adler mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln und mit goldener Bewehrung. Aus dem Landeswappen allseits bekannt, steht der Adler, dem im Mittelalter Mut, Kraft, Freigiebigkeit und Verjüngungskraft nachgesagt worden sind, für die askanischen Markgrafen von Brandenburg. Sie, die den Adler nachweislich seit etwa 1170 in ihrem Wappen führten, übten ungefähr vom Beginn des 13. Jahrhunderts an die Herrschaft im nördlichen und nordwestlichen Teil unseres Landkreises (Gemeinden um Ludwigsfelde, Blankenfelde, Mahlow und Rangsdorf) aus. Die Wittelsbacher, Luxemburger und Hohenzollern als Nachfolger der Askanier behielten den roten Adler als Wappentier bei.

Magdeburger Abtsstab

Das rechte obere Feld zeigt auf einem von Rot und Silber (waagerecht) geteilten Schild einen goldenen (gelben) Abtsstab. Dieser Teil steht für die mittelalterlichen Besitzungen des Erzbistums Magdeburg im südlichen und mittleren Teil des heutigen Landkreises, wobei die beiden Farben traditionell für magdeburgische Besitzungen stehen. Der Stab, der auch im Wappen der Stadt Luckenwalde vorkommt, nimmt Bezug auf die über Jahrhunderte eng mit der genannten geistlichen Territorialmacht verbundenen Geschichte der Dörfer und Städte, darunter die des 1170/71 gegründeten Zisterzienserklosters Zinna. Jüterbog, 1007 erstmals schriftlich erwähnt, erhielt 1174 vom Magdeburger Erzbischof Wichmann das Stadtrecht und auch das Land Dahme kam um 1185 an den Erzbischof von Magdeburg. Der Abtstab verweist sowohl auf die besondere politisch-kulturelle Bedeutung des Zisterzienserklosters Zinna, als auch auf seinen Marktort Luckenwalde.
 

Schildfuß der Herrscher der Lausitzer Grenzfeste

Der weiß geschachte Schildfuß nimmt Bezug auf das Wappen der Familie von Torgow (auch Torgau oder Torgowe), die bis 1478 von der ursprünglich als Grenzfeste der Lausitz entstandene Burg Zossen aus die Lehnshoheit über die Herrschaft Zossen ausübte, woraus sich später das alte Amt Zossen entwickelte. Auch das Schach im Wappen der Stadt Trebbin dürfte auf die Familie der Torgows zurückgehen. Deren Herrschaftsbereich erstreckte sich über die Burg und 26 Dörfer im mittleren Teil des heutigen Landkreises von einer Linie südlich Ludwigsfelde und Rangsdorf im Norden bis wenige Kilometer vor Luckenwalde - einschließlich des Dorfes Schöneweide - im Südwesten und dem Motzener See im Osten. 1490 erwarb der brandenburgische Kurfürst Johann Cicero dieses Gebiet, das aber zu diesem Zeitpunkt noch ein Lehen der böhmischen Krone blieb. Mit der Aufnahme dieser drei Symbole in einem gemeinsamen Schild wird das Wappen unverwechselbar, da diese Konstellation nur für den Landkreis Teltow-Fläming zutrifft.

Autor: Silvio Fischer, Leiter des Museums des Teltow in Wünsdorf

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