Das Dashboard des Landkreises Teltow-Fläming mit Zahlen der einzelnen Kommunen wurde zum 1. Februar 2023 eingestellt. Gründe waren die zu der Zeit rückläufige Entwicklung der Pandemie und die hohen Unschärfen aufgrund des Rückgangs der PCR-Testungen. Damit erschien eine tägliche Berichterstattung nicht mehr notwendig und aussagekräftig. Das Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg veröffentlicht weiterhin täglich ein Lagebild, in dem auch die Zahlen (7-Tage-Inzidenz und Fallzahlen) für den Landkreis Teltow-Fläming zu finden sind.
Die Corona-Testverordnung trat am 1. März 2023 außer Kraft. Tests werden nur noch in den Arztpraxen oder Krankenhäusern vorgenommen.
In Deutschland gibt es einen nationalen Pandemieplan und eine Koordinierung des Robert-Koch-Instituts. Demnach sind die Landkreise und die kreisfreien Städte primär zuständig für die Bewältigung von Epidemien biologischen Ursprungs.
So ist das Gesundheitsamt für die Ermittlungen zur Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung auf lokaler Ebene verantwortlich. Das Amt muss zudem auch die Kontaktpersonen beraten sowie über präventive Maßnahmen entscheiden. Damit fällt auch die Quarantäne unter seine Aufgaben.
Bei größeren Ausbrüchen kann das Gesundheitsamt den Krisenstab einberufen, der gemeinsam über Maßnahmen entscheidet und die Umsetzung koordiniert. Neben dem Gesundheitsamt ist, wenn erforderlich, auch die lokale Veterinärbehörde, der Rettungsdienst TF, die Polizei, der Katastrophenschutz, Vertreter aus der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenhäusern und Politiker integriert.
Die Kommunen sind zudem auch zuständig für die Rettungsdienste und die Feuerwehr (Landkreis, Städte und Gemeinden). Dazu schreibt das Robert-Koch Institut: "Bei Massenanfall von Infizierten muss gegebenenfalls über ein Kohortentransportsystem oder Transporte mit entkernten Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen nachgedacht werden."
Nichtsdestotrotz arbeiten die Kommunen auch mit den Verantwortlichen von Bund und Ländern zusammen.
Auf Länderebene ist vor allem die Gesundheitsministerkonferenz für Entscheidungen zuständig.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ist das Entscheidungsgremium zwischen den zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Bundesländer. Hier erfolgt der fachliche und politische Meinungsaustausch. Entscheidungen werden auf Ebene der Amtsleitungen der Ministerien und Senatsverwaltungen und auf Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden vorbereitet. Zudem findet ein Austausch mit verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien statt.
Auf Bundesebene kann das Bundesministerium für Gesundheit seinen Krisenstab einberufen. Der Krisenstab ist dabei nicht nur in nationale, sondern auch in internationale Strukturen eingebunden
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Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle